Private Sachverständigentätigkeit in der Wasserwirtschaft

 

Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) wurden durch den Gesetzgeber bestimmte Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung übertragen – sie handeln somit als beliehene Unternehmer im Auftrag des Staates. 
Die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit bilden das Bayerische Wassergesetz (BayWG) sowie die Verordnung über Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW). 
Das Bayerische Landesamt für Umwelt ist für die Anerkennung und Überwachung der PSW zuständig. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden übernehmen sie Aufgaben in der Rolle eines amtlichen Sachverständigen. 
Dies betrifft unter anderem die Mitwirkung bei der Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen, die Begutachtung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Durchführung wasserrechtlicher Bauabnahmen sowie die Umsetzung der Eigenüberwachungsverordnung. 
Darüber hinaus übernehmen sie als Verwaltungshelfer im Auftrag und Namen der jeweiligen Wasserwirtschaftsämter die technische Gewässeraufsicht bei Abwasseranlagen. Dabei sind sie den amtlichen Fachkräften in ihrer Funktion gleichgestellt. 

Durchführung von Leistungen auf Grundlage der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW) für die Tätigkeitsbereiche

  • Niederschlagswasser
  • Kleinkläranlagen
  • Bauabnahme
  • Löschwasserrückhaltung
  • Beteiligtenverzeichnisse

 

Die Anerkennung zur Durchführung von eigentlich originären Leistungen der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung beim Vollzug des Wasserrechts auf Grundlage des Bayerischen Wassergesetztes (BayWG) erfolgte durch das Landesamt für Umwelt (LfU). 

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